Leistungsbereiche

Haustechnikplanung

Alternative Systeme

Energieausweis

Haustechnikplanung

Die immer komplexer werdende Haustechnik stellt hohe Anforderungen an Planer und Installateure. Eine Haustechnikanlage kann nur erstellt und wirtschaftlich betrieben werden, wenn alle Komponenten seriös geplant, dimensioniert und aufeinander abgestimmt sind.
Unsere Kernkompetenz liegt in der Planung von Sanitär-, Heizungs-, Kälte und Lüftungsanlagen.
Die umfangreiche Erfahrung unserer Ingenieurabteilung, verbunden mit dem Einsatz modernster Hilfsmittel garantiert Ihnen einen strukturierten Bauablauf und schlussendlich eine optimale Haustechnikanlage, lassen auch Sie sich überzeugen!

Alternative Systeme

Wir leben im 3. Jahrtausend - der Menschheit wird die Endlichkeit fossiler Energieträger bewusst - und jeden Tag vor Augen geführt. Die Energiepreise für Erdöl, Erdgas und Elektrizität steigen unaufhörlich. Die Gründe dafür sind neben den steigenden Rohstoffpreisen, die Zölle und Abgaben die vom Bund erhoben werden.
Lassen Sie sich für den Ein- oder Umstieg auf alternative Energiesysteme belohnen, denn wir haben Gratisenergie im Angebot…
Unser Tätigkeitsfeld Beratung, Planung, Lieferung und Montage von…
 
Wärmeerzeugungsanlagen
 
• Luft - Wasser Wärmepumpen (Energie aus der Aussenluft)
• Wasser - Wasser Wärmepumpen (Energie aus Grundwasser oder offenen Gewässern)
• Erde - Wasser Wärmepumpen (Energie aus der Erde)
• Pelletheizungen
• Hackschnitzelheizungen
• Stückholzheizungen
• Sonnenenergieanlagen
• Kombinationen

Energieausweis

Gesetzliche Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises ist die Energieeinsparverordnung 2009.
Vorgeschrieben ist der Energieausweis, wenn ein öffentliches oder privates Gebäude oder Gebäudeteil neu gebaut, vermietet, verpachtet, verkauft oder geleast werden soll. 
Dem potentiellen Käufer oder Mieter ist deshalb ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlung auf Nachfrage vorzulegen. 
 
Bei Modernisierungen, An- und Ausbau muss ein Energieausweis nur dann ausgestellt werden, wenn im Rahmen der Arbeiten Berechnungen zum Energiebedarf des gesamten Gebäudes von einem Fachingenieur erfolgen.
 
In öffentlichen Gebäuden (Schulen, Rathäuser, Krankenhäuser usw.) mit regelmäßigem Publikumsverkehr und mehr als 1000 m2 Nutzfläche muss der Energieausweis ausgehängt werden.
Für denkmalgeschütze Gebäude und kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche ist kein Energieausweis erforderlich!
 
Das Dokument mit 10 Jahren Gültigkeit bescheinigt wesentliche Gebäudeeigenschaften und kann deshalb in Streitfällen auch juristisch relevant sein. Die Erstellung erfolgt deshalb mit der gebotenen Gründlichkeit!
 
Grundsätzlich erfolgt vorab eine Objektbesichtigung vor Ort. Vorhandene Planunterlagen erleichtern dabei die Bestandsaufnahme.
 
Der Energieausweis soll auch eine Modernisierungsempfehlungen geben. Beabsichtigen Sie jedoch, in die energetische Sanierung Ihres Gebäudes zu investieren, so raten wir zur Inanspruchnahme einer Energiesparberatung.